Die Gemeinde Pasching fungiert als verlängerter Arm der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land und übernimmt die elektronische Beantragung von Reisepässen sowie Personalausweisen. Zudem wickelt sie die Einhebung der anfallenden Gebühren ab.
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen in der Gemeinde Pasching:
Beantragung
Bürger:innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Pasching können ihre Reisedokumente über die Gemeinde Pasching bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragen.
Terminvereinbarung: Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin mit dem Bürger:innenservice:
Bearbeitungszeit
Die Reisedokumentenanträge werden wöchentlich an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land übermittelt. Ab diesem Zeitpunkt kann die Zustellung mehrere Wochen in Anspruch nehmen, abhängig vom Zeitpunkt der Beantragung.
Erforderliche Unterlagen
Erstbeantragung oder Dokument abgelaufen (>5 Jahre)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- Aktuelles Passfoto (lt. Passbildkriterien1)
Neuausstellung
- Alter Reisepass
- Aktuelles Passfoto (lt. Passbildkriterien1)
1 siehe https://www.bmi.gv.at/607/Passbild_Kriterien.aspx
Gebühren
Reisedokument | Gebühr in EUR | Gültigkeitsdauer des Dokuments (ab Ausstellung) |
---|
Reisepass Erwachsene | 75,90 | 10 Jahre |
Kinderreisepass (bis 12 Jahre) | 30,00 | 5 Jahre |
Personalausweis Erwachsene | 61,50 | 10 Jahre |
Personalausweis Kind (bis 12 Jahre) | 26,30 | 5 Jahre |
Erstausstellung Reisepass ODER Personalausweis Kleinkind (bis 2 Jahre)1 | 0,00 | 2 Jahre mit Ausnahme einer Beantragung direkt am 2. Geburtstag, 5 Jahre |
Stand: 25.03.2025
1 Bei gleichzeitiger Ausstellung mehrerer Reisedokumente muss der/die Antragssteller:in wählen für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll.
Besonderheiten: Personalausweis/Reisepass für Kinder
zusätzlich zu den jeweils o.a. Dokumenten:
- Lichtbildausweis des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin
- Vertretungsbefugnis (Heiratsurkunde, Obsorgebescheid etc.) bei geschiedenen Müttern oder Beantragung durch den Vater
Bei verheirateten gesetzlichen Vertreter:innen sowie nicht geschiedenen Müttern ist eine Vertretungsbefugnis nicht erforderlich, es sei denn, es bestehen Zweifel an der Echtheit der Situation.
Kinder ab 14 Jahren können ihren Reisepass selbst beantragen, benötigen jedoch eine schriftliche oder mündliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin
Für die Vorlage der Vertretungsbefugnis gelten dieselben Bestimmungen wie bei der Erst- oder Neuausstellung.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an Lisa Höfler.