Reisedokumente

Die Gemeinde Pasching fungiert als verlängerter Arm der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land und übernimmt die elektronische Beantragung von Reisepässen sowie Personalausweisen. Zudem wickelt sie die Einhebung der anfallenden Gebühren ab.

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen in der Gemeinde Pasching:


Beantragung

Bürger:innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Pasching können ihre Reisedokumente über die Gemeinde Pasching bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragen.

Terminvereinbarung: Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin mit dem Bürger:innenservice:


Bearbeitungszeit

Die Reisedokumentenanträge werden wöchentlich an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land übermittelt. Ab diesem Zeitpunkt kann die Zustellung mehrere Wochen in Anspruch nehmen, abhängig vom Zeitpunkt der Beantragung.


Erforderliche Unterlagen

Erstbeantragung oder Dokument abgelaufen (>5 Jahre)

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Aktuelles Passfoto (lt. Passbildkriterien1)

Neuausstellung

  • Alter Reisepass
  • Aktuelles Passfoto (lt. Passbildkriterien1)

1 siehe https://www.bmi.gv.at/607/Passbild_Kriterien.aspx

Gebühren

ReisedokumentGebühr in EURGültigkeitsdauer des Dokuments (ab Ausstellung)
Reisepass Erwachsene75,9010 Jahre
Kinderreisepass (bis 12 Jahre)30,005 Jahre
Personalausweis Erwachsene61,5010 Jahre
Personalausweis Kind (bis 12 Jahre)26,305 Jahre
Erstausstellung Reisepass ODER Personalausweis Kleinkind (bis 2 Jahre)10,002 Jahre
mit Ausnahme einer Beantragung
direkt am 2. Geburtstag, 5 Jahre

Stand: 25.03.2025

1 Bei gleichzeitiger Ausstellung mehrerer Reisedokumente muss der/die Antragssteller:in wählen für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll.


Besonderheiten: Personalausweis/Reisepass für Kinder

zusätzlich zu den jeweils o.a. Dokumenten:

  • Lichtbildausweis des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin
  • Vertretungsbefugnis (Heiratsurkunde, Obsorgebescheid etc.) bei geschiedenen Müttern oder Beantragung durch den Vater

Bei verheirateten gesetzlichen Vertreter:innen sowie nicht geschiedenen Müttern ist eine Vertretungsbefugnis nicht erforderlich, es sei denn, es bestehen Zweifel an der Echtheit der Situation.


Kinder ab 14 Jahren können ihren Reisepass selbst beantragen, benötigen jedoch eine schriftliche oder mündliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin

Für die Vorlage der Vertretungsbefugnis gelten dieselben Bestimmungen wie bei der Erst- oder Neuausstellung.


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an Lisa Höfler.


  • Veröffentlicht: 24. März 2025