Ein Standesamt ist für zahlreiche wichtige Lebensereignisse zuständig – von der Geburt bis zum Sterbefall.
Im Standesamt Pasching stehen Ihnen drei erfahrene Standesbeamtinnen bei allen personenstandsrechtlichen Anliegen zur Seite.
Wichtig zu wissen:
- Alle Personenstandsdaten werden zentral erfasst – Sie können daher viele Anliegen bei jedem Standesamt in Österreich erledigen. Ausnahme: die Beurkundung von Neugeborenen erfolgt immer im Standesamt des Geburtsortes.
- Online-Urkundenbestellung: Personenstandsurkunden können auch bequem [HIER] online beantragt werden.
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den personenstandsrechtlichen Leistungen in der Gemeinde Pasching:
Ausstellen von Dokumenten
Geburtsurkunde
Notwendige Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
- Vorlage einer entsprechenden Urkunde bei einer Geburt im Ausland
Hinweis: Bei späterer Ausstellung (z. B. bei älteren Einträgen) kann es zu einer Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen kommen, da die Geburt zuerst von der Gemeinde Ihres Geburtsortes freigegeben und im lokalen Geburtenbuch zu erfassen ist
Sterbeurkunde
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heirats-/Scheidungsurkunden usw.
- Sterbeurkunde Ehepartner:in
- Nachweis akademischer Grad
Sonderfälle: Totgeborene Kinder ab 500g: Urkunde gem. §57 Abs. 2 PStG und "Sternenkinder“ unter 500g: Urkunde gem. §57a PStG
Staatsbürgerschaftsnachweis
Erforderliche Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
- Geburtsurkunde
- ggf. Heirats- oder Verleihungsbescheid
Ausstellen einer Lebensbestätigung
Die Ausstellung einer Lebensbestätigung erfordert grundsätzlich ein persönliches Erscheinen im Standesamt.
Ausnahme: Bei Bettlägrigkeit/Gehunfähigkeit kann nach telefonischer Absprache ein Hausbesuch vereinbart werden.
Erforderliche Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
Schreiben der Stelle, die die Lebensbestätigung anfordert (z. B. Versicherung)
Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft
Bitte nehmen Sie bis spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin Kontakt mit dem Standesamt auf. Es wird ein Termin zur Ermittlung der Ehefähigkeit/Partnerschaftsfähigkeit vereinbart.
Die Eheschließung/Verpartnerung kann ohne zusätzlichen Kosten im Trauungssaal der Gemeinde Pasching durchgeführt werden. Gerne können Sie diesen im Zuge Ihres Ersttermines besichtigen.
Erforderliche Unterlagen (beider Verlobten):
- Geburtsurkunde (und gegebenenfalls gemeinsamer Kinder)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
- Urkunden früherer Ehen (z.B. Scheidungsbeschluss/-urteil mit Rechtskraftstempel), Sterbeurkunde, etc.)
- Nachweise akademischer Grad
Zusätzlich für fremde Staatsbürger:innen:
- Ledigkeitsbescheinigung
- Ehefähigkeitszeugnis
- Ehescheidungsbeschluss oder -urteil (Gesamtdokument inkl. Übersetzung)
Hinweis: ausländische Dokument nicht älter als 6 Monate. Übersetzung untrennbar mit dem Original verbunden. Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich. Übersetzung von einem Dolmetscher Wenn der fremde Staat internationale Urkunden ausstellt, sind keine Übersetzungen notwendig (Apostille, Beglaubigung).
Erklärung zur gemeinsamen Obsorge
Hier müssen sowohl Vater als auch Mutter zum Termin erscheinen.
Notwendige Unterlagen:
- Lichtbildausweis beider Elternteile (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
Hinweis: Sie benötigen Hilfe bei der Klärung der Obsorge? Die Kinder- und Jugendhilfe vertritt Ihr Kind in diesen Angelegenheiten.
Vaterschaftsanerkennung
Notwendige Unterlagen (vom Vater):
- Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis Hauptwohnsitz
- ggf. weitere Dokumente (Nachweis akademischer Grad, ..)
Hinweis: Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt möglich _ In diesem Fall ist der Mutter-Kind-Pass mitzubringen. Ohne Anerkennung erfolgt keine Eintragung des Vaters in der Geburtsurkunde.
Wiederannahme früherer Familienname
Möchten Sie nach einer rechtskräftigen Scheidung einen früheren Familiennamen wieder annehmen, dann können Sie diesen Antrag beim Paschinger Standesamt stellen.
Notwendige Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
Weitere Leistungen
Nähere Informationen telefonisch beim Standesamt.
- Änderung des Geschlechts
- Anzeige der Geburt
- Anzeige des Todes
- Beurkundung des Todes
- Ehenamentliche Erklärungen
- Kindesnamenrechtlicher Erklärungen
- Teilauszüge aus dem Personenstandregister
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an eine Standesbeamtin
Christine Wörister
Jessica Feischl
Sylvia Hois, BA