Volksbegehren

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge, die von Bürger:innen eingebracht werden. Wenn Sie Interesse haben, daran mitzuwirken finden Sie nachfolgend einige wichtige Informationen dazu.

Unterschriftenabgabe in Pasching

In Pasching können Sie Ihre Unterschrift während der Öffnungszeiten im Bürger:innenservice des Rathauses sowie in der Gemeindezweigstelle abgeben. Zusätzlich verlängert das Rathaus während eines Eintragungsverfahrens die Öffnungszeiten.

Nutzen Sie auch das Digitale Amt (mit ID-Austria), das Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung steht. 

Die Möglichkeit der Beantragung einer Stimmkarte ist nicht vorhanden.

Wichtige Hinweise:

  • Pro Volksbegehren ist nur eine Stimmabgabe möglich.
  • Haben Sie bereits in der Einleitungsphase eine Unterstützungserklärung abgegeben? Dann zählt Ihre Stimme automatisch auch im Eintragungsverfahren!

Einleitungs- und Eintragungsphase

  • Einleitungsphase: In dieser Phase werden Unterstützungserklärungen gesammelt, um das Volksbegehren offiziell zur Abstimmung zu bringen. Wird eine bestimmte Anzahl an Unterschriften erreicht, startet das Eintragungsverfahren.
  • Eintragungsphase: Das Volksbegehren hat die notwendige Anzahl an Unterstützungserklärungen erhalten und wird nun offiziell zur Unterschrift freigegeben. In dieser Phase kann jede wahlberechtigte Person das Volksbegehren unterzeichnen, sofern sie nicht bereits in der Einleitungsphase eine Unterstützungserklärung abgegeben hat.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind all jene Personen, die 

  • Österreichische Staatsbürger:innen sind, einschließlich Auslandsösterreicher:innen (online oder bei Eintragungsstelle)
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • am Tag der Unterstützung das Wahlrecht "BUND" haben,
  • in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind und
  • noch keine Unterschrift beim Einleitungsverfahren geleistet haben.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können für das jeweilige Volksbegehren keine Eintragungen mehr vornehmen! Eine getätigte Unterstützungserklärung gilt bereits als gültiger Eintragung. Es kann nur die Bestätigung der Unterstützung nochmals gedruckt werden!

EU-Bürger sind nicht stimmberechtigt!

Was wird für die Unterschrift benötigt?

Zur Klärung der Identität ein entsprechendes Dokument:

• Personalausweis oder

• Pass (kann auch abgelaufen sein) oder

• Führerschein oder

• anderer amtlicher Lichtbildausweis 

Ansonsten ist die Person nicht zu den Volksbegehren zugelassen!

Aktuelle Volksbegehren

Eine Übersicht zu den aktuellen Volksbegehren finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Inneresim Digitalen Amt oder der Amtstafel.


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an Sylvia Hois, BA.

  • Veröffentlicht: 01. April 2025